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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Aufbau der paritätischen kommission



Die Paritätische Kommission
Formelle Entscheidung


Präsidentenvorbesprechung

Informelle Entscheidung
Vorentscheidung


Lohnunterausschuß Preisunterausschuß Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen Unterausschuß für internationale Fragen

Die Paritätische Kommission

Formelle Entscheidung
Sie hat als Dachorganisation wenig Aufgaben, trifft sich viermal jährlich zu einer wirtschaftspolitischen Aussprache. Die Mitglieder der Bundesregierung haben kein Stimmrecht. Es herrscht Freiwilligkeit der Teilnahme und Einstimmigkeit bei den Beschlüssen.
Nach den Reformvorstellungen von 1992 soll sie „die besondere Gesprächsebene zwischen Regierung und Sozialpartnerverbänden sein“.


Präsidentenvorbesprechung

Informelle Entscheidung
An ihr nehmen die Präsidenten der vier Gründungsverbände teil, die ihre Berater dazu einladen. Die Vorbesprechung hat stark informellen Charakter, sie dient u. a. der Konfliktlösung bei Fragen, die in den anderen Gremien nicht bereinigt werden konnten. Darüber hinaus dient sie gesellschaftspolitischer Absprache zwischen den entscheidenden Machtträgern unseres Staates. Auch dieses Organ ist nicht formell verankert, es hat keine Geschäftsordnung, Protokolle sind nicht vorgesehen


Lohnunterausschuß
Ihm kommt die schwierige Aufgabe zu, einerseits die Tarifautonomie einzelner Branchen zu wahren und andererseits gesamtwirtschaftlich wichtige Überlegungen in der Lohnpolitik zu berücksichtigen. Der Lohnunterausschuß trifft in der Sache selbst keine Entscheidungen. Bei berechtigter überbetrieblicher Lohnforderung gibt er die Kollektivvertragsverhandlungen.

Preisunterausschuß
Die konkrete Bewilligung von Anträgen auf Preiserhöhung steht heute nicht mehr im Mittelpunkt seiner Tätigkeit, obwohl in Bereichen des „geschützten Sektors“ nach wie vor das Antragsprinzip zur Geltung kommt: z. B. bei unverbindlichen Preisempfehlungen, bei marktordnungsgeregelten Produkten, bei Ofenheizöl u.a.
In der Praxis geht es meist um Agrarprodukte und Produkte der landwirtschaftlichen Weiterverarbeitung (z.B. Mehl) und Dienstleistungen. Auch im Preisverfahren kommt es zu freiwilligen Vereinbarungen mit dem Ziel, einen umfassenden sozialen Konsens herzustellen.

Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen
Der Beirat ist kein Entscheidungsgremium, er dient als Gesprächs- und Beratungsforum, das neben den Experten der Verbände regelmäßig auch verbandsunabhängige Mitarbeiter (z. B. Wirtschaftsforschungsinstitute) einlädt. Der Beirat fertigt Gutachten und Stellungnahmen an:

 zur Arbeitsverkürzung
 zur Steuerreform
 zur Reform des Unterrichtswesen
 zu Preis- und Kostenauftrieb

 zur Budgetgestaltung
 zur Industriepolitik
Die Mitglieder des Beirates zeichnen sich vor allem durch hohe Sachkompetenz und eine über parteipolitischem Wettbewerb stehende Verantwortung für die Gesamtgesellschaft aus.


Teilnehmende Glieder:
ÖGB = Österreichischer Gewerkschaftsbund
BAK = Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
BWK = Wirtschaftskammer Österreich
Pr.-K. = Präsidentenkonferenz der österreichischen Landwirtschaftskammer
BM f. A. u. S. = Bundesminister für Arbeit und Soziales

BuKa = Bundeskanzler
BM f. w. A. = Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
BM f. L. u. F. = Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
BM f. F. = Bundesminister für Finanzen

 
 
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