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Rechtssubjekte



Unterscheiden Sie natürliche und juristische Personen!

Natürliche Personen sind alle Menschen.

Juristische Personen sind Personenvereinigungen (Körperschaften, Vereine) oder Vermögensmassen (Anstalten, Stiftungen) mit eigener Rechtspersönlichkeit

Man unterscheidet:
. juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine;
. juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Sparkasse), Anstalten des öffentlichen Rechts (Schule, Krankenhaus).



Was bedeutet Rechtsfähigkeit?

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Juristische Personen erwerben die Rechtsfähigkeit (und Geschäftsfähigkeit) durch die Eintragung in ein Register bzw. durch gesetzliche Regelungen (z. B. erhalten AG und GmbH die Rechtsfähigkeit mit der Eintragung ins Handelsregister.



Was ist Geschäftsfähigkeit?

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Willenserklärungen rechtswirksam abzugeben bzw. entgegenzunehmen.


Wer ist geschäftsfähig?

Voll geschäftfähig sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährigkeit).


Wer ist beschränkt geschäftfähig?

Beschränkt geschäftfähig sind:
. Minderjährige (Personen vom vollendeten 7. bis zum 18. Lebensjahr);
. wegen Geistesschwäche, Verschwendung oder Trunksucht Entmündigte;
. Personen, die unter vorläufige Vormundschaft gestellt sind.

Rechtsgeschäfte beschränkt Geschäftfähiger bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Bis zur möglichen nachträglichen Zu-stimmung (Genehmigung) ist das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam.


Welche Rechtsgeschäfte darf ein beschränkt Geschäftfähiger abschließen?

Ein beschränkt Geschäftfähiger darf ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Rechtsgeschäfte abschließen,
. die ihm einen rechtlichen Vorteil bringen (Annahme einer Schenkung),
. die er mit seinem Taschengeld bestreitet,
. die er im Rahmen eines vom gesetzlichen Vertreter erlaubten Arbeitsverhältnisses abschließt (z. B. Kündigung des Ausbildungsvertrages; der Abschluß des Ausbildungsvertrages selbst bedarf allerdings der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters),
. die ein Geschäftbetrieb mit sich bringt, zu dessen selbständigem Betrieb der Minderjährige ermächtigt ist.



Wer ist geschäftsunfähig?


Geschäftsunfähig sind
. Kinder (Personen bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres),

. dauernd Geisteskranke,
. wegen Geisteskrankheit Entmündigte.

Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.

 
 
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