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Macht und herrschaft



Wir alle können idR nicht tun und lassen, was wir wollen. Das beginnt in der Familie und setzt sich in der Schule und im Beruf fort. Jeder Einzelne sieht sich veranlasst, etwas zu tun oder nicht zu tun, weil es andere so wollen. Umgekehrt kann auch jeder von uns andere Menschen veranlassen, Dinge zu tun, die sie nicht wollen. Für Erwachsene spürbar ist es häufig der Staat der, landläufig ausgedrückt, "allmächtig" ist bis in die Privatsphäre. Andererseits übt der Staat Macht aus, indem z.B. die Polizei einen Verbrecher verhaftet. In diesem Fall wird gerne der Begriff der sozialen Kontrolle gebraucht, obwohl ganz einfach Machtausübung stattfindet.

Eine funktionierende Gesellschaft bedarf unweigerlich der Machtausübung, dazu hat sie ihre Machtstrukturen, freiwillige Zustimmung lässt sich meist nur in kleinen Gruppen verwirklichen. Macht, die permanent und systematisch ausgeübt wird, führt zur Gewöhnung bzw. zur Disziplin. Sie wird zur eingeübten Ordnung, Menschen gewöhnen sich an Befehle. Damit wird sie zur andauernden Herrschaft, deren Überlebenschance mit der Zeit immer besser wird.

Neben der Gewohnheit bedarf es auch der Legitimität, um Herrschaft beständig zu etablieren. Legitimität verleiht der Herrschaft Moral, die Beherrschten glauben, die Macht der Herrschenden sei gerechtfertigt, also rechtmäßig. Gelingt es den Machthabern nicht, glaubhaft den Eindruck der Rechtmäßigkeit zu vermitteln, bedarf es ständig physischer Gewaltausübung. Ein solches Klima ist nicht dazu angetan, z.B. wirtschaftliche Entwicklung herbeizuführen. Ganz im Gegenteil, Widerstand bestimmter Gruppen kann auf das Gemeinwesen übergreifen und das Machtgefüge zerstören, um es in der Folge durch ein anderes zu ersetzen oder zu einem Vakuum zu führen.

Herrschaft kann folgende Hintergründe aufweisen:

. traditionell

. charismatisch
. legal-rational

Traditionelle Herrschaft geht davon aus, dass "schon immer etwas so gemacht wurde", das vermittelt Legitimität.

Charismatische Herrschaft: Kraft außerordentlicher Qualitäten des Herrschenden schafft er Überkommenes ab oder wandelt es.

Legal-rationale Herrschaft gründet sich auf Normen, der Herrscher hat das Recht auf Grund eines Gesetzes, das von den gesetzgebenden Organen geschaffen wurde und von Verwaltungsorganen (Bürokratie) vollzogen wird. Die Machtausübung hat eine legale Rückendeckung, diese Form ist in der modernen Welt üblich.

 
 
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