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Die Festlegung der Farbfernsehnorm beruht auf der Forderung, daß ein Schwarz/Weiß-Empfänger in der Lage sein muß, ein Farbfernsehsignal als Schwarz/Weißbild wiederzu¬geben. Darüberhinaus soll auch der Farbempfänger ein Schwarz/Weiß-Fernsehbild emp¬fangen können. Man wollte also eine Farbfernsehnorm erzielen, die mit der bestehenden SchwarzlWeiß-Fernsehnorm verträglich ist. Diese Verträglichkeit wird als Kompafibilifäf bezeichnet.
Damit beide Systeme verträglich sind, müssen folgende wesentlichen Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Ablenkfrequenzen für Horizontal- bzw. Vertikalablenkung müssen gleich sein.
2. Gleicher Bild-Tonträgerabstand von 5,5 MHz.
3. Gleiche Kanalbandbreite von 7,0 MHz und damit gleiche Videobandbreite von 5 MHz.
4. Die Bildträgerinformation muß unverschlüsselt die Grundhelligkeit der Farben ent¬halten.
5. Die zusätzliche Farbinformation muß im Sendersignal so untergebracht sein, daß sie im Schwarz/Weiß-Bild nicht störend in Erscheinung tritt.
Die Punkte 1, 2 und 3 können bei Farbe und Schwarz/Weiß gleich sein, was ohne weiteres einzusehen ist. Die Punkte 4 und 5 bringen neue Aspekte in die Übertragungstechnik und werden deshalb in besonderen Kapiteln behandelt.
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