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sonstige artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die europäische sozialcharta garantiert die sozialen



Grundrechte, wie das Recht auf gleiche Arbeitsbedingungen, das
Recht auf Berufsausbildung, das Streikrecht usw.



Im Mai 1950 verkündete der französische Außenminister Robert Schumann, daß
die französische Regierung zu einer gemeinsamen Politik mit der deutschen
Regierung im Montanbereich (von lateinisch mons = der Berg, \"den Bergbau
betreffend\") bereit sei. Sein Argument: Um zu verhindern, daß Deutschland
in absehbarer Zeit Frankreich wieder angreifen werde, müssten beide Staaten
in dem wirtschaftlichen Bereich zusammenarbeiten, der die Rohstoffe für
jede Aufrüstung erst liefert, nämlich im Bergbau durch den Abbau von Kohle
und die damit verbundene Produktion von Eisen und Stahl. Dieser Vorschlag
ist bekannt geworden als der Schumann-Plan. Dieser löste allgemeine
Überraschung aus. Niemand hatte mit einem derartigen Vorschlag gerechnet.
Frankreich bot nur 5 Jahre nach der Kapitulation Deutschlands seinem
ehemaligen Kriegsgegner und \"Erzfeind\" eine gemeinsame Politik (und damit
Mitspracherecht und gegenseitige Kontrolle) ausgerechnet auf dem Gebiet an,
das Grundlage der klassischen Rüstungsindustrie war - ein Schritt zu
Sicherheit und Frieden. Nur wenige Wochen später begannen Vertreter aus
Frankreich, der BRD, den Benelux-Staaten und Italiens mit den Beratungen
über die Vorschläge Schumanns. Am 18. April 1951 wurde der Vertrag über die
Gründung der \"Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl\" (EGKS oder
\"MontanUnion\") in Paris unterzeichnet.

So begann die europäische Einigung zunächst auf wirtschaftlichem Gebiet.
Hier erwarteten die Staaten am ehesten schnellen Lohn für die Preisgabe von
Teilen ihrer Souveränität. Sie akzeptierten eine Übertragung von Teilen
nationaler Hoheitsrechte (=Souveränitätsrechte) auf übemationale Organe.
Würde diese Organisation Erfolg haben, so hofften die Vertragspartner, dann
würde sich die Zusammenarbeit auch auf andere Gebiete ausdehnen lassen und
weitere Staaten würden sich, anschließen.



Die Abtretung nationaler Hoheitsrechte kann verschieden ablaufen. Die drei
wichtigsten Möglichkeiten sind:


A. Koordinierung B. Kooperation C. Integration
(=gegenseitigem Abstimmen): die Staaten verpflichten sich vertraglich, in einzelnen, genau benannten Teilbereichen der Politik einander zu unterrichten und ihre Handlungen aufeinander abzustimmen Hoheitsrechte werden damit noch nicht übertragen, allenfalls eingeschränkt. Diese Form wird in der EG gewählt für Politikbereiche, in denen die Staaten zum jetzigen Zeitpunkt noch so weitgehend wie möglich selbst bestimmen wollen (=Zusammenarbeit): die Staaten verpflichten sich, Beschlüsse (mit Gesetzeskraft) gemeinsam zu fassen, entweder einstimmig oder mit Mehrheit. Diese Beschlüsse sind für alle bindend. Sie werden zwar gemeinsam von den Regierungen gefaßt, aber letzlich von den Einzelstaaten in nationales Recht umgesetzt und ausgeführt. (gemeinsame oder gemeinschaftliche Politik): Die Einzelstaaten übertragen legislative und exekutive Rechte auf neu geschaffene gemeinsame europäischen Organe (z.B. Rat, Kommission und Parlament). Diese Organe machen nun \"gemeinsame Politik\"(z.B. gemeinsame Agrarpolitik, gemeinsame Rechtspolitik und Sozialpolitik usw.) Diese Möglichkeit gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung vor allem auf dem Weg zur politischen Union.





Zurück zur Geschichte:

Tatsächlich konnte die \"Montan-Union\" schon nach kurzer Zeit bemerkenswerte
Erfolge vorweisen. Für Kohle, Stahl, Eisen und Schrott wurden Zölle und
Grenzabfertigungsgebühren aufgehoben, die Produktion erheblich gesteigert
und notwendige Investitionen durch die Montan-Union finanziert. Diese
positiven Erfahrungen verstärkten die Bemühungen nach einer noch
weitergehenden Zusammenarbeit. Die Außenminister der sechs
Montanunion-Länder beschlossen im Juni 1955, die Einigung Europas zu
beschleunigen. Sie erklärten, sie wollten durch schrittweise Vereinigung
der nationalen Wirtschaften, durch die Schaffung eines gemeinsamen Marktes,
Europa in der Welt noch mehr Einfluß verschaffen und den Lebensstandard der

Bevölkerung weiter heben.

Zwei Jahre später, am 24. März 1957, wurden von den sechs Montanunion-
Länder die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
(EWG) und einer Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) in Rom
unterzeichnet. Man nennt sie deshalb auch die \"Römischen Verträge\". Die
sechs Staaten dehnten damit die gemeinsame Politik vom Bereich Kohle und
Stahl auf weitere Bereiche der Wirtschaft aus.

Mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge gab es jetzt drei Europäische
Gemeinschaften, die verwaltungsmäßig im Jahr 1967 zur Europäischen
Gemeinschaft (EG) zusammengefaßt wurden. Im Jahre 1973 kamen zu den sechs
Gründerstaaten (Frankreich, Italien, BRD, Benelux-Staaten)

Dänemark (mit Grönland), Großbritannien und Irland hinzu. Das zu Dänemark
gehörende, aber weitgehend eigenständige Grönland ist nach einer
Volksabstimmung 1985 wieder aus der EG ausgetreten. 1981 folgte
Griechenland. Der Beitritt Spaniens und Portugals erfolgte 1986. Als bisher
letzte Staaten traten 1995 Schweden, Finnland und Österreich der
Gemeinschaft bei, so daß die momentane Mitgliederzahl bei 15 Staaten liegt.



Im Jahre 1968 fielen unter den damaligen Mitgliedsländem die Zollgrenzen.
Seit 1993 gibt es einen gemeinsamen Binnenmarkt. Dieser Binnenmarkt umfaßt
die folgenden \"vier Freiheiten\":
\"die vier Freiheiten\"

 
 
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