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informatik artikel (Interpretation und charakterisierung)

Software

Shareware


1. Java
2. Viren

Historisches  vor etwa fünfzehn Jahren wurde das Prinzip des indirekten Softwarevertriebs mit vorheriger Prüfphase entwickelt
 die Programme werden mit freigegebener Kopiererlaubnis nach dem Schneeballprinzip verteilt
 Anfänge bei den Hobbyprogrammierern
 immer mehr größere Softwarefirmen entdeckten diesen günstigen Vertriebsweg
 nach Prognosen soll dies die wichtigste Methode der Zukunft sein, Software zu vertreiben

Begriffsklärung und Copyright

 der Urheber bzw. Copyrightinhaber von Software nimmt seine Rechte voll und ganz wahr
 den Nutzern werden folgende Rechte eingeräumt:
• die Software darf eine gewisse Zeit probehalber benutzt werden, ohne Lizenzgebühren dafür zahlen zu müssen
• die Software darf im Rahmen der Lizenz benutzt werden, wenn sie Lizenzgebühren bezahlt haben
 weitergehende Rechte werden nur durch den Programmautor eingeräumt, so z.B.:
• das Recht die Software kopieren und unentgeltlich weitergeben zu dürfen
• das Recht die Software zu Lehr- und Bildungszwecken unentgeltlich zu nutzen
• das Recht Lizenzgebühren nach Lust und Laune zu sorgen
 die Vorstellungen über den Begriff Shareware sind jedoch sehr vielfältig, so daß die unbedingt die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Sharewareautoren zu beachten sind
 Shareware ist rechtlich eine kommerzielle Software, die als fertiges Programm vertrieben wird
 Shareware ist als Standardsoftware zu betrachten; ein Unterschied besteht lediglich im Vertriebskonzept
 der Nutzer ist bereits in der Probezeit an den Lizenzvertrag gebunden, insofern dieser zulässig und zumutbar ist


Haftungsrecht

 der Shareware-Anbieter haftet für sein Programm entsprechend der Grundsätzen für den Softwarekauf
 auf Shareware ist das Produkthaftungsgesetz voll und ganz anwendbar
 ein Haftungsausschluß ist in keiner Weise zulässig, etwaige Ausschlußklauseln sind ungültig

 
 
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