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informatik artikel (Interpretation und charakterisierung)

Software

Freeware


1. Java
2. Viren

Historisches • einer der Väter dieser Idee ist Richard Stallman, ein ehemaliger Programmierer am Massachusetts Institute of Technology (MIT) tätig war
• heute hauptamtlich für die von ihm mitgegründete Free Software Foundation
• Betriebssystem UNIX wurde kommerzialisiert
• Software müsse für alle Menschen nutzbar sein, kostenlos und unbeschränkt sein
 stellte EMACS kostenlos und im Quelltext der Allgemeinheit zur Verfügung
 viele andere Programmierer folgten (z.B.: mit Ghostview)
 verzichteten auch auf das ihnen zustehende Copyright
 in USA Begriff: Free Software, Freely Distributable Software oder Freeware
 das Konzept hat viele Anhänger gefunden

Begriffsklärung und Copyright

 die Software wird mit Quellcode vertrieben, bzw. dieser ist verfügbar
 der Quellcode darf nach Belieben des Nutzers verändert und kopiert werden
 die Weitergabe des Quellcodes erfolgt unentgeltlich bzw. es ist im Ermessen des Vertreibers dafür Geld zu verlangen
 diesen Punkt regeln die Lizenzbedingungen
 der Autor kann jedoch auch auf jede Art von Lizenzbedingungen verzichten

 nach Urheberrechtsgesetz gilt:
• Freeware darf beliebig vervielfältigt werden
• Freeware darf jeder verbreiten
• die Nutzungsrechte an Freeware werden weitgehend unbeschränkt eingeräumt
• Freeware darf von jedermann unbeschränkt an andere überlassen werden
• Freeware darf beliebig modifiziert werden


Haftungsrecht


Haftungsansprüche bei Freeware
unentgeltliche Überlassung entgeltliche Überlassung
Haftungsanspruch „private“ Herstellung berufsmäßige Herstellung durch den Autor durch den Händler
Vertragshaftung entfällt, da kein haftungsrechtlich relevanter Vertrag entfällt, da kein haftungsrechtlich relevanter Vertrag Haftungs¬anspruch aus Kaufvertrag nach §459 BGB Haftungs¬anspruch aus Kaufvertrag nach §459 BGB
Produkthaftung Haftungs¬ausschluß nach §1 Abs.2 Z.3 ProdHaftG Haftung gemäß §1 ProdHaftG Haftung gemäß §1 ProdHaftG Haftung gemäß §1 ProdHaftG


GNU General Public License

 die GNU Gerneral Public License ist eine 1991 von der Free Software Foundation veröffentliche Lizenz
 sie soll gewährleisten, daß die freie Software von jedem benutzt und verändert werden kann
 jeder hat durch diese Lizenz das Recht, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service auch etwas zu berechnen, wenn er wünscht), den Quellcode zu erhalten, die Software zu ändern und Teile davon in neuen freien Programmen zu verwenden
 es wird jedem verboten, einem Dritten diese Rechte zu verweigern, oder diesen aufzufordern auf sie zu verzichten
 es müssen jedem Empfänger die gleichen Rechte gewährt werden, die man selbst besitzt
 modifizierte Dateien müssen gekennzeichnet werden
 dieser Lizenz unterliegt das komplette Linux Betriebssystem (Ghostview, Emacs) und viele andere freie Softwareprogramme der Unix-Welt

 
 
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